 
                  
                 
                  Allgemeine Geschäftsbedingungen
                        
                  
                  
                  § 1 Softwarenetz GmbH
                  
                  
                  Die Softwarenetz GmbH entwickelt und vertreibt verschiedene Softwareprodukte - 
                  insbesondere zur Trainingsplan-Erstellung - an Fitness-Studios und Trainer.
                  
                  
§ 2 Geltung der Geschäftsbedingungen
                  
                  
                        - Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht 
                  etwas anderes vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht 
                  Vertragsbestandteil, auch wenn die Softwarenetz GmbH ihnen nicht ausdrücklich 
                  widersprochen hat.
 
 
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der 
                  bei Vertragsschluss unter www.fit-plan.de/agb abrufbaren Fassung, wenn 
                  nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
§ 3 Vertragsgegenstand
                  - Die Softwarenetz GmbH stellt dem Kunden das Softwareprodukt zur Nutzung 
                  gegen eine monatliche Vergütung zur Verfügung. Es handelt sich um 
                  standardisierte Software, die nicht individuell angepasst ist. Die Softwarenetz GmbH 
                  stellt das bestellte Produkt durch Einräumung einer Lizenz zur Verfügung. 
                  Diese Lizenz wird per E-mail versandt. 
                  
 
 
- Das Nutzungsrecht der Software wird ausdrücklich nur für die Dauer des bezahlten Zeitraums erteilt. 
                  Kommt der Nutzer in Verzug seiner Mietzahlung ist die Softwarenetz GmbH berechtigt, 
                  den Zugang zum Softwareprogramm zu sperren.
                  
 
 
- 
                  Der Kunde hat vor Vertragsschluss im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft, ob 
                  die bestellte Software seinen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen 
                  entspricht. Insbesondere hat er sich anhand der Produktinformationen auf der 
                  Homepage davon überzeugt, dass die von ihm bestellte Software auf dem von ihm 
                  eingesetzten Betriebsprogramm verwendet werden kann.
                  
 
 
- 
                  Die Softwarenetz GmbH erbringt alle Leistungen entsprechend 
                  dem Stand der Technik.
                  
§ 4 Datenschutz
                  Die Softwarenetz GmbH nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Kunden ernst. 
                  Die Softwarenetz GmbH beachtet alle einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. 
                  Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die 
                  erhobenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben.                        
                  
                  
                  
§ 5 Bereitstellung
                  Nach Bestellung erhält der Kunde die Lizenznummer und im 
                  Falle der Bestellung eines Datenträgers den Datenträger.                         
                  
                  
                  
§ 6 Rechte des Kunden an der Software
                  
                  
                  - 
                  Der Kunde erwirbt das Recht die Software für die Dauer der geleisteten Mietzahlung zu nutzen. 
                  Rechteinhaber an der Software bleibt 
                  die Softwarenetz GmbH. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder 
                  teilweise, kurzzeitig oder dauerhaft kopiert werden, müssen sich in Räumen oder 
                  im Besitz des Kunden befinden. Die Softwarenetz GmbH räumt dem Kunden die Befugnisse 
                  ein, die zum Nutzungszweck notwendig sind. Die Softwarenetz GmbH räumt auch das Recht 
                  ein, die bestellten Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren. 
                  Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen.
                  
 
 
- 
                  Die Lizenz darf nicht weitergegeben, verkauft oder veröffentlicht werden. 
                  
§ 7 Sachmängel
                  Die Software hat die vereinbarte 
                  Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die 
                  gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. 
                  Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, 
                  Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein 
                  Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der 
                  Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist.
                  
                  
                  
§ 8 Datensicherung
                  
                  Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten 
                  verantwortlich.
                  
                  
                  
§ 9 Haftung/Gewährleistung
                  
                  
                  - 
                  Die Softwarenetz GmbH haftet dem Kunden 
                  unbeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf 
                  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober 
                  Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 
                  die Softwarenetz GmbH beruhen.
                  
 
 
- 
                  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Softwarenetz GmbH im 
                  Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 
                  
 
 
- 
                  Die Softwarenetz GmbH haftet im Übrigen nur, soweit die Softwarenetz GmbH eine wesentliche 
                  Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die 
                  Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens 
                  begrenzt.
                  
 
 
- 
                  Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Überlassung der 
                  Software, es sei denn die Softwarenetz GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder 
                  den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
                  
 
 
- 
                  Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat, 
                  es sei denn diese Veränderung war nicht ursächlich für den Mangel. In diesem 
                  Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf die dem Kunden obliegende 
                  Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung. Tritt ein Schaden durch 
                  Datenverlust, der bei üblicher Datensicherung nicht eingetreten wäre, auf, 
                  übernimmt die Softwarenetz GmbH keine Haftung.
                  
 
 
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen für Clouddrive
                  - 
                        Die Softwarenetz GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit des Clouddrives von 99% im Jahresmittel. 
                        Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen
                        oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Softwarenetz GmbH liegen 
                        (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. 
                        
 
 
- 
                        Nach Beendigung des Nutzungsvertrags ist die Softwarenetz GmbH berechtigt,  
                        die auf dem Clouddrive gespeicherten Daten des Kunden vollständig zu löschen. 
                        
 
 
- 
                        Die Softwarenetz GmbH ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. 
                        Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung 
                        gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. 	
                  
§ 11 Anwendbares Recht
                  Die Parteien sind sich einig, dass auf diesen Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. 
                  
                  
                  
§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung
                  Frankfurt am Main soll Gerichtsstand für alle 
                  Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Softwarenetz GmbH 
                  sein, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts 
                  oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Die Softwarenetz GmbH behält das Recht, den 
                  Kunden an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
                  
                  
                  
§ 13 Änderungen
                  
                  Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer 
                  Wirksamkeit der Schriftform, dass gilt auch für die Änderung dieses 
                  Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine 
                  Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-mail.
                  
                  
                  
§ 14 Salvatorische Klausel
                  
                  
                  - 
                  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen 
                  Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird 
                  hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                  
 
 
- 
                  Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch 
                  rechtswirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten 
                  kommen. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke 
                  enthalten sollte.